Sabine Pfau
Rentenstelle / Wohngeld / Soziales
Telefon:
07446 9504307
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Der "orangefarbene Parkausweis" ist neben dem "blauen Parkausweis" eine weitere Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Er gilt deutschlandweit.
Besitzen Sie einen "orangefarbenen Parkausweis", haben Sie folgende Berechtigungen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.
Achtung: Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol dürfen Sie mit einem "orangefarbenen Parkausweis" nicht parken. Parkgenehmigungen ("blauer Parkausweis") für diese Parkplätze erhalten nur